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   BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80   

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BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80 (https://dejure.org/1981,1594)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1981 - 2 C 24.80 (https://dejure.org/1981,1594)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1981 - 2 C 24.80 (https://dejure.org/1981,1594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Rechtsreferendars auf Übernahme als Beamter auf Widerruf - Bestehen ernstlicher Zweifel an der demokratischen Gesinnung eines Rechtsreferendars - Berücksichtigung einer Mitgliedschaft in der Jugendorganisation des kommunistischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 784
  • ZBR 1982, 77
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80
    Der Vorbereitungsdienst für das Richteramt und für den höheren Verwaltungsdienst (§ 5 a des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 [BGBl. I S. 713]) ist eine allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG (BVerwGE 6, 13 [15];Beschluß vom 13. Februar 1979 - BVerwG 2 B 38.78 - [Buchholz 238.5 § 5 DRiG Nr. 1]; vgl. auch BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [374 ff.]).

    Insofern steht es dem Staat zwar frei, wie er einen Vorbereitungsdienst, dessen erfolgreiche Absolvierung Voraussetzung sowohl für den Staatsdienst im Beamten- oder Richterverhältnis als auch für einen freien Beruf ist, organisiert (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [373 f.]).

    Soweit hiernach für Bewerber, welche die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht erfüllen, Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 BayBG entsprechend gilt, ist diese Regelung angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [374]; 46, 43 [52 ff.]) mit Rücksicht auf Art. 12 Abs. 1 GG verfassungskonform dahin auszulegen, daß für einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses jedenfalls nicht die gleichen Anforderungen an die Gewähr der Verfassungstreue gestellt werden dürfen wie für einen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

    Diese sind für alle Arten von Beamtenverhältnissen die gleichen und dürfen nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auch für Ausbildungsbeamtenverhältnisse auf Widerruf, die mit erfolgreichem Abschluß des Vorbereitungsdienstes kraft Gesetzes enden, nicht auf ein geringeres - etwa dem begrenzten Ausbildungszweck angepaßtes - Maß reduziert werden (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [355, 371 f., 374]; BVerwGE 47, 330 [341 ff.];Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80
    Zur Gewähr der Verfassungstreue bei Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf (im Anschluß an BVerwG, NJW 1981, 1386 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79]).

    Dieses Erfordernis gilt für jedes Beamtenverhältnis, also auch für das Beamtenverhältnis auf Widerruf(Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [DVBl. 1981, 455 = NJW 1981, 1386 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79]; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen] mit weiteren Nachweisen).

    Der erkennende Senat hat u.a. in seinem bereits erwähntenUrteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - (a.a.O.) grundlegende Ausführungen zur Auslegung und Anwendung des Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 BayBG gemacht und in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere dazu Stellung genommen, wann Zweifel des Dienstherrn an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers gerechtfertigt sein können und in welchem Umfang diese Beurteilung des Dienstherrn von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann.

    In diesen Fällen dürfen auch - schon mangels ausreichender Gelegenheit zu aktivem Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung - keine zu hoch geschraubten Erwartungen an eine Distanzierung gestellt werden (vgl. im einzelnen u.a.Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 13.02.1979 - 2 B 38.78

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 Nr. 1 Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80
    Der Vorbereitungsdienst für das Richteramt und für den höheren Verwaltungsdienst (§ 5 a des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 [BGBl. I S. 713]) ist eine allgemeine Ausbildungsstätte im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG (BVerwGE 6, 13 [15];Beschluß vom 13. Februar 1979 - BVerwG 2 B 38.78 - [Buchholz 238.5 § 5 DRiG Nr. 1]; vgl. auch BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [374 ff.]).

    Dies schließt nicht aus, daß zum Schutz überragender Gemeinschaftsgüter weitere subjektive Zulassungsvoraussetzungen aufgestellt werden (vgl. § 34 Abs. 4 und 5 JAPO und hierzuBeschluß vom 13. Februar 1979 - BVerwG 2 B 38.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 36.79

    Verfassungstreue bei Beamtenbewerbern - Eignungsbeurteilung des Dienstherrn -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80
    Eine solche Erledigung des ursprünglichen Klagebegehrens ist auch dann zu beachten, wenn sie während des Revisionsverfahrens eintritt (vgl.Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 36.79 -).

    Ein berechtigtes Interesse des Klägers an der Feststellung, daß die Ablehnung des Beklagten, ihn zum Beamten auf Widerruf zu ernennen, rechtswidrig war, ergibt sich einmal aus der Möglichkeit, daß der Beklagte ihm die hier streitigen Ablehnungsgründe erneut entgegenhält, wenn der Kläger sich um eine Anstellung im Staatsdienst bemüht (vgl.Urteil vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 36.79 -).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80
    Auch dieses sich auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gründende ideelle Interesse ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwGE 26, 161 [168]; 49, 36 [39];Urteil vom 9. September 1971 - BVerwG 2 C 7.70 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 59];Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 92]; vgl. auch BVerwGE 53, 134 [138 f.]).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80
    Diese sind für alle Arten von Beamtenverhältnissen die gleichen und dürfen nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auch für Ausbildungsbeamtenverhältnisse auf Widerruf, die mit erfolgreichem Abschluß des Vorbereitungsdienstes kraft Gesetzes enden, nicht auf ein geringeres - etwa dem begrenzten Ausbildungszweck angepaßtes - Maß reduziert werden (vgl. BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [355, 371 f., 374]; BVerwGE 47, 330 [341 ff.];Beschluß vom 24. März 1981 - BVerwG 2 B 47.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80
    Soweit hiernach für Bewerber, welche die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht erfüllen, Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 BayBG entsprechend gilt, ist diese Regelung angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] [374]; 46, 43 [52 ff.]) mit Rücksicht auf Art. 12 Abs. 1 GG verfassungskonform dahin auszulegen, daß für einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses jedenfalls nicht die gleichen Anforderungen an die Gewähr der Verfassungstreue gestellt werden dürfen wie für einen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80
    Auch dieses sich auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gründende ideelle Interesse ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwGE 26, 161 [168]; 49, 36 [39];Urteil vom 9. September 1971 - BVerwG 2 C 7.70 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 59];Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 92]; vgl. auch BVerwGE 53, 134 [138 f.]).
  • BVerwG, 22.04.1977 - VII C 17.74

    Verfassungstreue eines Lehrbeauftragten - Staatliche Entscheidungsbefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80
    Gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO - in entsprechender Anwendung auf in der Hauptsache erledigte Verpflichtungsklagen (vgl. hierzu BVerwGE 52, 313 [316] mit weiteren Nachweisen;Urteil vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84]) - spricht das Gericht in Fällen dieser Art auf Antrag durch Urteil aus, daß der ablehnende Bescheid rechtswidrig gewesen ist, wenn der Kläger ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat.
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.80
    Auch dieses sich auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gründende ideelle Interesse ist ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. BVerwGE 26, 161 [168]; 49, 36 [39];Urteil vom 9. September 1971 - BVerwG 2 C 7.70 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 59];Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 66.79 - [Buchholz a.a.O. Nr. 92]; vgl. auch BVerwGE 53, 134 [138 f.]).
  • BVerwG, 28.04.1977 - II C 71.73

    Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Fachausbildung für einen Berufssoldaten

  • BVerwG, 21.11.1957 - II C 45.56
  • BVerwG, 24.03.1981 - 2 B 47.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 66.79

    Begriff des Rehabilitierungsinteresses - Umfang der Hinweispflichten des

  • BVerwG, 09.09.1971 - II C 7.70

    Klage eines Beamten auf Zuerkennung der Beförderungseignung - Erledigung der

  • OVG Thüringen, 18.12.2020 - 2 EO 727/20

    Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen

    Aus der vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1981 (Az. 2 C 24/80) folge jedoch nicht, dass auch Rechtsreferendare außerhalb eines Beamtenverhältnisses eine Gewähr für ihre Verfassungstreue erbringen müssten.

    Soweit der Antragsteller angebliche Ausführungen des Verwaltungsgerichts zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 1981 (Az. 2 C 24/80) und einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Mai 2011 (Az. 2 AZR 479/09) behandelt, geht das Vorbringen fehl.

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    Die Anerkennung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses wegen Rehabilitation wurzelt jedoch im allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 - juris Rn. 24; B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 24; U.v. 9.6.1981 - 2 C 24.80 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 01.02.2024 - 2 C 20.23
    Tatsachen, welche die Sachurteilsvoraussetzungen des Revisionsverfahrens insgesamt betreffen, wie etwa die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, sind vom Bundesverwaltungsgericht vielmehr auch dann zu beachten, wenn sie während des Revisionsverfahrens eintreten (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 9. Juni 1981 - 2 C 24.80 - NJW 1982, 784 Rn. 10, vom 15. November 1984 - 2 C 56.81 - NVwZ 1985, 265 Rn. 23 sowie vom 15. Januar 1999 - 2 C 5.98 - NVwZ-RR 1999, 472 Rn. 11 für die Sprungrevision; ebenso Eichberger/âEURŒBuchheister, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand März 2023, § 137 Rn. 212 oder Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022 § 137 Rn. 46).
  • VG Würzburg, 30.03.2020 - W 1 E 20.460

    Keine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgrund

    § 47 JAPO i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 SiGjurVD i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG stellen die Juristenausbildung in Bayern unter das Leitbild des den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes verpflichteten Juristen, auch wenn diese Verpflichtung im Rahmen des Zugangs zum juristischen Vorbereitungsdienst als allgemeiner Ausbildungsstätte außerhalb eines Beamtenverhältnisses einer Modifizierung und verfassungskonformen Auslegung im Lichte des Art. 12 GG bedarf (vgl. hierzu im Einzelnen unten; BVerwG, U.v. 09.06.1981 - 2 C 24/80 - juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    Die Anerkennung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses wegen Rehabilitation wurzelt jedoch im allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 - juris Rn. 24; B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 24; U.v. 9.6.1981 - 2 C 24.80 - juris Rn. 11).
  • VG Würzburg, 10.11.2020 - W 1 K 20.449

    Keine Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen Mitgliedschaft in

    § 47 JAPO i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 SiGjurVD i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG stellen die Juristenausbildung in Bayern unter das Leitbild des den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes verpflichteten Juristen, auch wenn diese Verpflichtung im Rahmen des Zugangs zum juristischen Vorbereitungsdienst als allgemeiner Ausbildungsstätte außerhalb eines Beamtenverhältnisses einer Modifizierung und verfassungskonformen Auslegung im Lichte des Art. 12 GG bedarf (vgl. hierzu im Einzelnen unten; BVerwG, U.v. 09.06.1981 - 2 C 24/80 - juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

    Die Anerkennung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses wegen Rehabilitation wurzelt jedoch im allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 - juris Rn. 24; B.v. 4.10.2006 - 6 B 64.06 - juris Rn. 24; U.v. 9.6.1981 - 2 C 24.80 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 2 B 32.89

    Politische Treuepflicht eines Beamten

    - Im übrigen hat der beschließende Senat in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts vor allem in seinen Urteilen vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - (BVerwGE 61, 176), vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 27.78 - (BVerwGE 61, 194) und - BVerwG 2 C 24.78 - (BVerwGE 61, 200) sowie in den Urteilen vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - (BVerwGE 62, 267), - BVerwG 2 C 49.78 -, - BVerwG 2 C 41.79 - (ZBR 1982, 85 und 83), - BVerwG 2 C 10.80 - Buchholz 237.1 Art. 9 Nr. 4) und - BVerwG 2 C 24.80 - (ZBR 1982, 77) eingehend ausgeführt, wann Zweifel an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - sowohl für Beamte auf Probe als auch für Beamte auf Widerruf - gerechtfertigt sein können, und ob und wie bestehende Zweifel an der Verfassungstreue durch die Mitwirkung des Beamten zerstreut werden können.
  • BVerwG, 22.07.1986 - 2 B 12.86

    Gewähr der Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - Überprüfung der

    Im übrigen hat der beschließende Senat in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts vor allem in seinen Urteilen vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - (BVerwGE 61, 176), vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 27.80 - (BVerwGE 61, 194) und - BVerwG 2 C 24.78 - (BVerwGE 61, 200) sowie in den Urteilen vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - (BVerwGE 62, 267), - BVerwG 2 C 49.78 -, - BVerwG 2 C 41.79 - (ZBR 1982, 85 u. 83), - BVerwG 2 C 10.80 - (Buchholz 237.1 Art. 9 Nr. 4), - BVerwG 2 C 16.80 - (Buchholz 237.1 Art. 9 Nr. 5) und - BVerwG 2 C 24.80 - (ZBR 1982, 77) eingehend ausgeführt, wann Zweifel an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - sowohl für Beamte auf Probe als auch für Beamte auf Widerruf - gerechtfertigt sein können, und ob und wie bestehende Zweifel an der Verfassungstreue durch die Mitwirkung des Beamten zerstreut werden können (zur Berücksichtigung von in der Vergangenheit liegenden Tatumständen vgl. u.a. BVerwGE 61, 176 [BVerwG 27.11.1980 - 2 C 38/79] sowie Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 45.80 - sowie zur Nichtbeantwortung sachdienlicher Fragen vgl. Beschlüsse vom 1. und 2. November 1982 - BVerwG 2 B 118.81 - und - BVerwG 2 B 43.81 - <ZBR 1983, 181>).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 2 B 98.82

    Unterscheidung von arbeitsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher

    Abgesehen davon hat der beschließende Senat in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 27. November 1980 - BVerwG 2 C 38.79 - (BVerwGE 61, 176), vom 28. November 1980 - BVerwG 2 C 27.80 - (BVerwGE 61, 194) und BVerwG 2 C 24.78 - (BVerwGE 61, 200) sowie in den Urteilen vom 9. Juni 1981 - BVerwG 2 C 48.78 - (BVerwGE 62, 267), - BVerwG 2 C 49.78 -, - BVerwG 2 C 41.79 - (ZBR 1982, 83), - BVerwG 2 C 10.80 - (Buchholz 237.1 Art. 9 BayBG Nr. 4), - BVerwG 2 C 16.80 - (Buchholz 237.1 Art. 9 BayBG Nr. 5) und - BVerwG 2 C 24.80 - (ZBR 1982, 77) eingehend ausgeführt, wann Zweifel des Dienstherrn an der künftigen Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers gerechtfertigt sein können, insbesondere auch, inwieweit die Mitgliedschaft in einer Partei mit der Verfassungsordnung widersprechenden Zielsetzungen und/oder Aktivitäten für die Ziele einer solchen Partei bei der Prognose der Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers bedeutsam sind und in welchem Umfang diese Beurteilung des Dienstherrn von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann.
  • BVerwG, 02.11.1982 - 2 B 108.82

    Diskrepanz zwischen arbeitsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher

  • BVerwG, 22.11.1988 - 2 B 157.88

    Überprüfung der Verfassungstreue eines Bewerbers anhand objektiver Kriterien -

  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 B 161.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 18.12.1981 - 2 B 26.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.09.1984 - 2 B 26.83

    Prüfung der Eignung eines Beamten auf Probe - Zweifel an der Verfassungstreue

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